Trotz der derzeitigen politischen Lage bleiben die USA ein äußerst populäres Reiseziel. Kein Wunder, denn das Land der unbegrenzten Möglichkeiten hat einiges zu bieten. Besonders beliebt sind hierbei die Westküste und das Gebiet rund um Arizona. Las Vegas und der Grand Canyon sind nur wenige der unzähligen Aushängeschilder der USA. Doch auch die Ostküste weiß mit dem Empire State Building und den Regionen Florida und Kalifornien zu beeindrucken.
Elektronische Einreisegenehmigung.
Egal ob ein Urlaub oder doch ein komplettes High School Jahr in der USA verbracht werden soll, bei jeder Reise in die USA muss ein elektronisches Einreiseverfahren durchgeführt werden. Bekannt ist dieses Formular auch als ESTA-Antrag. ESTA ist hierbei die Abkürzung für Electronic System for Travel Authorization. Das System soll sicherstellen, dass die innere Sicherheit durch eine Einreise nicht gefährdet wird und auch alle Zollabgaben geleistet werden. Das Sicherheitsrisiko wird weiter durch die Einsicht in biografische Daten vermindert. Durch vergangene terroristische Ereignisse in den USA, werden Sicherheitsvorkehrung besonders großgeschrieben, eine Reisegenehmigung in Form der ESTA ist hierdurch Pflicht. Sollte der Aufenthalt allerdings länger als 90 Tage dauern, ist die Beantragung eines zusätzlichen Visums unumgänglich.
Voraussetzungen für die Antragsstellung
Um das ESTA-Antragsformular erfolgreich ausfüllen zu können, wird ein gültiger Reisepass eines VWP-Mitgliedslandes benötigt. VWP ist hierbei die Abkürzung für das Visa Waiver Programm, einer Vereinbarung zum visumfreien Reisen. Teilnehmende Länder sind die meisten Länder Europas aber auch zahlreiche Länder aus Ostasiens. Auch Kinder benötigen einen eigenen Reisepass. Zudem muss der Reisepass über den kompletten Aufenthaltszeitrum gültig sein. Zusätzlich möchten die amerikanischen Behörden sicherstellen, dass die Rück- oder Weiterreise möglich ist. Hierzu muss der Besitz eines Rück- oder Weiterreisetickets nachgewiesen werden. Zudem muss eine gültige Kreditkarte vorhanden sein, um die Gebühr für die Einreisegenehmigung begleichen zu können. Der Zweck für die Reise muss zudem einem touristischen oder geschäftlichen Zweck dienen. Diese Einreisegenehmigung stellt keine Arbeitserlaubnis dar. Bei der Antragsstellung darf zudem kein gültiges US-Besuchervisum vorhanden sein.
Hilfestellungen und Wissenswertes
Wenn alle Fragen richtig verstanden werden und die gewollten Informationen vorliegen, sollte das Ausfüllen des Antragformulars nicht länger als 20 Minuten Zeit in Anspruch nehmen. Wer eine ESTA Registrierung auf Deutsch durchführen möchte, kann dies dank verschiedener Anbieter. Zu empfehlen ist hierbei das Unternehmens Visa Gate, da dieses eine kostenfreie Supporthotline und weitere Hilfestellungen anbietet. Dies kann durchaus Interessant sein, da spätestens bei der Verzichtserklärung auftreten. Durch die Zustimmung der Verzichtserklärung, erklärt sich der Reisende einverstanden, dass während des Aufenthalts keine Schwarzarbeit verrichtet, keine Schule besucht und keine ausländischen Informationsmedien repräsentiert werden. Zudem wird bestätigt, dass alle weiteren Angaben der Wahrheit entsprechen und keine Absicht der Immigration oder eine Verlängerung des Aufenthalts besteht. Werden die oben genannten Punkte durch den Antragssteller verletzt, ist eine Inhaftierung oder Ausweisung wahrscheinlich.
Der Antrag wird anschließend mit persönlichen Informationen gefüllt. Besonders wichtig sind hierbei auch die Passnummer, die nationale Identitätsnummer und die Angabe des beruflichen Werdegangs und derzeitiger Arbeitgeber. Auch Informationen über die Reise und mögliche Kontaktpersonen im US-Inland aber auch Notfallkontakte müssen angegeben werden.
Gültigkeit und abgelehnte Anträge
Grundsätzlich ist ein angenommener ESTA-Antrag bis zu zwei Jahre gültig. Dieser kann also für eine Einreise innerhalb von zwei Jahren in die USA verwendet werden. Nach Ablauf dieser Zeit, muss der Antrag erneut gestellt werden. Dank der digitalen Verarbeitung der Daten, erhält der Antragssteller für gewöhnlich innerhalb von weniger Minuten eine Antwort, ob der Antrag genehmigt wurde. Aufgrund technischer Komplikationen kann es aber durchaus auch zu Verzögerungen kommen. Falls innerhalb von 72 Stunden keine Bestätigung erfolgt, sollte eine weitere Auskunft eingeholt werden.
Es kommt durchaus häufig vor, dass der ESTA-Antrag nicht bewilligt wird. Dies liegt aber meist an einem falsch oder unvollständig ausgefüllten Antragsformular. Natürlich kann der Grund aber auch auf Grund von Sicherheitsbedenken oder einer laufenden Strafverfolgung abgelehnt werden.
Alternativ zu der ESTA-Einreisegenehmigung kann aber auch ein Visum beantragt werden.
US-Visum als Alternative
Ein Visum benötigt generell eine erhöhte Vorlaufzeit. Um ein solches Visum zu beantragen, muss die US-Botschaft im eigenen Land kontaktiert werden. Reisende, bei denen der ESTA-Antrag abgelehnt wurde, der Zweck der Reise einem Studium oder einer Anstellung dient, müssen um ein Nichteinwanderungsvisum ansuchen. Um ein Visum zu erhalten, muss der passende Visum-Typ ausgewählt und anschließend das dazu passende Formular DS-160 ausgefüllt werden. Für das Ausfüllen empfiehlt sich auch hier die Hilfe eines Profis. Anschließend muss die Visa-Gebühr bezahlt und der Antrag eingereicht werden. Dieser Vorgang kann komplett Online durchgeführt werden. Dafür muss allerdings ein Account im Online-Portal erstellt werden. Der Antragssteller wird in nächster Zeit zu einem Interviewtermin vorgeladen. Zu diesem Termin sollten alle vorliegenden Dokumente mitgebracht werden. Wichtig sind hier auch der Reisepass und ein Zahlungsbeleg der Visa-Gebühr. Im Zuge des Interviews wird der Reisezweck ermittelt, Fotos auf- und Fingerabdrücke abgenommen. Wird dem Visa-Antrag stattgegeben, werden alle abgegebenen Dokumente inklusive Reisepass und Visum an die vereinbarte Zustelladresse zugesandt.